NESTLÉ- Kaffee-Weltmarktführer und Konzern für Lebensmittel, Luxuswaren, Wasser
Nestlé ist ein globaler Nahrungsmittel- und Getränke-Konzern mit großen Anteilen im Wassergeschäft. Außerdem besitzt er Luxusmarken, Parfümerie und Tiernahrung. Die Wortmarke „Good Food. Good Life.“ gilt auf alle Fälle für die Aktionäre. Von den 85 Milliarden Euro Umsatz fällt für sie einiges ab: „Die operative Ergebnismarge legte auf 17,4 Prozent zu“, so das Manager Magazin im Juli 2020.
Nestlé ist nach eigener Aussage weltweit mit zirka 2.000 Lebensmittel- und Getränke-Marken auf allen Märkten präsent. Kitkat und Maggi gehören dazu, Nesquick, Hertha-Wurst, Schöller-Eis und Alete. Nestlé besitzt außerdem rund 20 Prozent des größten Kosmetikherstellers der Welt – L’Oréal.
NESTLÉ verdient gut an seiner NESCAFÉ Instant-Marke (Löslicher Kaffee) und seinem Kapsel-Premiumprodukt NESPRESSO mit George Clooney als Werbe-Ikone. Viele Wettbewerber stellen Nespresso-kompatible Kapseln her, weil nach dem „Kapselkrieg“ das alte Patent auslief.
DOLCE GUSTO Kapseln gehören auch zu Nestlé, sowie CARO-Kaffee und die alte Marke LINDE’S Getreidekaffee.
Gemeinsam mit Starbucks
Zudem hat NESTLÉ 2018 den Einzelhandels-Vertrieb für alle STARBUCKS-Marken für 7 Milliarden Dollar übernommen – das umfasst ganze Bohnen, gemahlenen Kaffee, Nespresso-Kapseln und Kaltgetränke in der Kühltheke. Das letzte übrigens ein schnell wachsender Bereich.
NESTLÉ expandiert in China – Kaffee im Fokus
Der Konzern ist schon früh ins China-Geschäft eingestiegen. Er beteiligt sich dort auch an Kaffeeplantagen und versucht in das Coffeshop-Geschäft einzusteigen. China gilt der gesamten Kaffeebranche als der goldene Zukunftsmarkt.
Meldung im Handelsblatt – 25.11.2020
China ist für Nestlé der zweitgrößte Markt … Der Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé strafft sein Geschäft in China weiter. Die Marke Yinlu mit Erdnussmilch- und Reisprodukten in Dosen wird zu einem Preis, der nicht genannt wurde, an die Firma Food Wise verkauft.
„Die Transaktion ermöglicht es Nestlé, sich in China auf Schlüsselbereiche zu konzentrieren: Säuglingsnahrung, Süßwaren, Kaffee, kulinarische Produkte, Milchprodukte und Heimtierprodukte“, erklärte der Weltmarktführer aus Vevey am Genfersee. Im August hatte Nestlé bereits das chinesische Wassergeschäft abgestoßen.
NESTLÉ und STARBUCKS gemeinsam in China
Einzelmeldungen zur globalen Expansion von NESTLÉ
- NESTLÉ investiert 700 Millionen US$ in Mexiko in eine neue Kaffee-Fabrik – 02/2020
hier mehr dazu - Starbucks und NESTLÉ bringen gemeinsam Starbucks-Instant-Kaffee auf den Markt – 02/2020
- Die Konkurrenten NESTLÉ und JDE-Peets investieren gemeinsam in ein Rücknahmesystem für Alu- und Plastik-Kaffeekapseln in Großbritannien mit Namen „Podback“ – NESTLÉ steht hierbei schon seit Jahren in der Kritik – 11/2020
- In Indonesien werden 100 MioUS$ investiert, um die drei existierenden Fabriken auszubauen und damit die Kapiazität um 25% zu erweitern.
- Der Spezialitätenröster BLUE BOTTLE, der auch international Coffee-Shops betreibt, wird von NESTLÉ aufgekauft – 2017
- NESTLÉ kauft die ägyptische Marke „Bonjorno“ und baut für 14 Mio US$ eine neue Instant-Fabrik – 01/2017
- Bau einer neuen Fabrik in Kuba in Kooperation mit der kubanischen Kaffee-Marke „Serrano“, es werden auch Nesquick, Maggi und Snacks produziert. – 12/2017
- 2017 Errichtung einer neuen Kaffee-Fabrik in Dubai für 150 Mio US$ – es ist die 18. Fabrik ihrer Art im mittleren Osten.
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Die Ermordung des Nestlé-Arbeiters und Gewerkschafters Romero in Kolumbien
EGMR blockt Beschwerde gegen die Schweiz ab
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde der Witwe des ermordeten kolumbianischen Gewerkschafters und Nestlé-Arbeiters Luciano Romero gegen die Schweiz nicht angenommen. Gegen diese Entscheidung vom März 2015, die nicht begründet wurde, ist keine Beschwerde möglich – damit ist auch der Rechtsweg in Europa im Fall Nestlé/Romero erschöpft.
Das ECCHR hatte die Beschwerde im Dezember 2014 für Romeros Witwe eingereicht und berief sich dabei auf das Recht auf Leben (Artikel 2) und das Recht auf eine wirksame Beschwerde (Artikel 13) aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der EGMR sollte prüfen, ob die Schweizer Justiz die Verantwortung Nestlés für Romeros Ermordung ausreichend untersucht hat.
Das Gericht hätte klären können, wie sichergestellt werden kann, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen Zugang zu Recht erhalten, so wie es die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorsehen. Die Schweizer Justiz hatte im Fall Romero alle Klagen gegen Nestlé abgewiesen. Zuletzt berief sich das Bundesgericht im Juli 2014 auf die Verjährung der Tatvorwürfe.
Der Fall Romero
Am 10. September 2005 entführten, folterten und töteten Mitglieder einer paramilitärischen Gruppe in Valledupar (Kolumbien) den Gewerkschaftsführer, Menschenrechtsaktivisten und ehemaligen Nestlé-Cicolac-Arbeiter Luciano Romero. Der Ermordung waren viele Todesdrohungen vorausgegangen, die im Kontext eines langjährigen Arbeitskonflikts zwischen der kolumbianischen Gewerkschaft Sinaltrainal und dem Nestlé-Tocherunternehmen Cicolac standen.
Im März 2012 reichte das ECCHR gemeinsam mit Sinaltrainal bei der Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Zug eine Strafanzeige gegen leitende Mitarbeiter von Nestlé sowie gegen das Unternehmen als solches ein. Der Vorwurf: Die Nestlé-Manager haben es pflichtwidrig unterlassen, Verbrechen durch kolumbianische paramilitärische Gruppen zu verhindern oder die Gewerkschafter*innen angemessen zu schützen. Die Staatsanwaltschaft in Zug übergab das Verfahren an die Staatsanwaltschaft im Kanton Waadt, die für den zweiten Sitz Nestlés in Vevey zuständig ist. Diese stellte das Verfahren im Mai 2013 ein.
Bericht über den Fall Romero und weiteres Material bei
ECCR – European Center for Constitutional and Human Rights
Siehe auch: Kolumbien als Kaffeeland