Lieferketten-Gesetz im Europa-Parlament – Update Dez.2023
15. Dezember 2023: Es ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt in den globalen Lieferketten: In einer 16stündigen Marathon-Sitzung haben sich EU-Kommission, Rat und Parlament gestern auf das EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Doch was genau wird sich damit verändern? Wir haben uns den Kompromiss genauer angeschaut.
15. Dezember 2023 – Mitteilung der Kampagne LIEFERKETTEN-GESETZ:
Einigung zum EU-Lieferkettengesetz – was kommt da auf uns zu?
15. Dezember 2023 – Ob in den Textilfabriken in Südasien oder auf den Kakaoplantagen in Westafrika: Immer wieder kommt es in den Lieferketten europäischer Unternehmen zu Ausbeutung und Umweltzerstörung. Doch seit gestern ist klar: Unternehmen können und dürfen nicht so weitermachen wie bisher. Denn das EU-Lieferkettengesetz kommt – und damit müssen Unternehmen aus ganz Europa in Zukunft darauf achten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren Lieferketten zu vermeiden.
Zwar müssen der Europäische Rat und das Parlament den gestern erzielten Kompromiss noch bestätigen. Doch das gilt in Brüssel nur noch als Formsache. Werfen wir also einen Blick auf die Inhalte: Worauf genau hat man sich gestern geeinigt? Was unterscheidet das EU-Lieferkettengesetz vom deutschen Lieferkettengesetz, das seit Anfang 2023 in Kraft ist – und was verändert sich für die Betroffenen?
Vorab: Der genaue Wortlaut des Kompromisstextes ist noch nicht öffentlich. Wir werden diesen ausführlich analysieren, sobald er uns vorliegt. Doch schon jetzt ist klar: Das EU-Lieferkettengesetz wird an entscheidenden Stellen über das deutsche Gesetz hinausgehen. Gleichzeitig enthält es aber auch einige große Schwachstellen. Mehr dazu hier
- Das Lieferketten-Gesetz hat auch einen Zusammenhang zur Kaffee-Produktion in den Erzeugerländern. Siehe meinen Beitrag hier